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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 1031/89   

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https://dejure.org/1991,8230
VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 1031/89 (https://dejure.org/1991,8230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1991 - 6 S 1031/89 (https://dejure.org/1991,8230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 6 S 1031/89 (https://dejure.org/1991,8230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bemessung von Heizkostenbeihilfen nach BVG § 27a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 1031/89
    Für die Mietaufwendungen hat daher das BVerwG eine Aufteilung nach der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen ohne Rücksicht auf deren tatsächlichen Nutzungsanteil an der Wohnung für richtig gehalten (BVerwG, Urt. v. 21.01.1988, FEVS 37, 272 ff.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 1031/89
    Denn dazu müßte wiederum der Ärztliche Dienst des Versorgungsamts K herangezogen werden, der nach ständiger Senatspraxis besonders sachkundig ist, soweit es um die Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs von Schädigungsfolgen und ihren Auswirkungen im täglichen Leben eines Beschädigten geht (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 04.06.1991 -- 6 S 1242/90 --, allgemein BVerwGE 71, 38, 45 f.).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 1031/89
    Die sonach für die jeweilige Heizperiode zu bezahlende einmalige Beihilfe hat den Zweck, die Deckung des Heizungsbedarfs sicherzustellen, und ist in diesem Sinne zweckgebunden (vgl. BVerwGE 35, 178, 179).
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